#Love Is Not Tourism
Die Schließung internationaler Grenzen aufgrund der Covid-19-Pandemie war und ist immer noch notwendig, um uns und andere zu schützen. Doch Liebe ist nicht Tourismus. Hier steht nicht der Sommerurlaub im Vordergrund, sondern die geistige Gesundheit und die Zukunft von Menschen. Organisationen fordern daher Regierungen aller Staaten dringend auf, ihre Reisebeschränkungen zu ändern. Mit Erfolg: Dänemark, Norwegen, Niederlande, Irland und Österreich erlauben das Treffen von Paaren unterschiedlicher Nationalität bereits. Seit gestern zählt nun auch die Schweiz dazu.
Die neue Härtefallbestimmung ermöglicht allen Personen, die eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner in der Schweiz haben, einzureisen. Notwendig ist eine offizielle Einladung der in der Schweiz lebenden Person sowie ein Beleg, dass die Partnerschaft seit längerer Zeit besteht. Darüber hinaus muss sich das Paar mindestens einmal vor Erlass der Einreisebeschränkungen in der Schweiz oder im Ausland getroffen haben. „Eine kurze Ferienbekanntschaft reicht nicht aus, es muss sich hier um gefestigte Beziehungen handeln.“, so Barbara Büschi, stellvertretende Direktorin des Staatssekretariats für Migration. Als Belege gültig sind neben der schriftlichen Einladung mit Kopie des Schweizer Passes oder des Ausländerausweises, eine von beiden Personen unterzeichnete Bestätigung der Partnerschaft. Auch Brief- oder Emailkorrespondenzen, Flugtickets sowie Fotos und Kopien von Ein- und Ausreisestempeln in Reisepässen gelten als Belege.
Alle einreisenden Personen aus Staaten und Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko unterstehen auch bei einer bewilligten Einreise einer Quarantänepflicht.
Text: Valentina Grossmann