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Sustainability
29. August 2020

Containern bleibt Diebstahl

Für viele ist Containern Klimaschutz, für die Politik eine Straftat. Zwei Studentinnen aus Oberbayern klagten gegen ihre Verurteilungen und scheiterten vor dem Bundesverfassungsgericht. Containern bleibt weiterhin Diebstahl, auch dann, wenn die mitgenommene Ware komplett wertlos ist

Auch in Zukunft müssen Menschen, die beim Containern von Lebensmitteln aus Abfalltonnen von Läden erwischt werden damit rechnen, als Diebe verurteilt zu werden. Zwei Studentinnen, Franzi und Caro aus Oberbayern hatten im November 2019 Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Diebstahls eingelegt. Unterstützung bekamen sie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Aus Protest gegen Lebensmittelverschwendung hatten sie in einer Nacht im Juni 2018 unter anderem Obst und Gemüse aus einem Supermarkt-Container in Olching bei München geholt. Der Container stand verschlossen in der Ladezone auf dem Gelände des Supermarktes. Nachdem zwei Polizisten sie erwischten, verurteilte das Amtsgericht Fürstenfeldbruck sie im Januar 2019 wegen Diebstahls zu jeweils acht Sozialstunden bei der örtlichen Tafel sowie einer Geldstrafe in Höhe von 225 Euro auf Bewährung. Das Bayerische Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil im Oktober.

Nun folgte die Antwort des Bundesverfassungsgerichts, das sich hinter die bisherigen Urteile der Fachgerichte stellt. Die Richter erklärten, dass diese weder gegen das Willkürverbot verstoßen noch sei ihre Beweisführung verfassungsrechtlich zu beanstanden. Auch der Grund der Verhältnismäßigkeit und insbesondere das Ultima-Ratio-Prinzip gebieten demnach keine Einschränkung der Strafbarkeit. Containern bleibt also weiterhin Diebstahl, auch dann, wenn die mitgenommene Ware komplett wertlos ist. Laut Bundesverfassungsgericht sei es grundsätzlich die Sache des Gesetzgebers, den Bereich strafbaren Handelns verbindlich festzulegen. Das Bundesverfassungsgericht könne diese Entscheidung nicht darauf prüfen, ob der Gesetzgeber die „zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung“ gefunden hat.

Franzi und Caro setzen sich aber weiterhin dafür ein, dass Supermärkte wie in Frankreich oder Wallonien verpflichtet werden, noch genießbare Lebensmittel an soziale Einrichtungen zu verteilen. Dafür haben sie im Internet die Petition „Containern ist kein Verbrechen! Wir brauchen eine Gesetzesänderung!“ gestartet. Über 160.000 Menschen haben bereits unterschrieben.

Text: Valentina Grossmann

Titelbild: Auch in Zukunft müssen Menschen, die beim Containern von Lebensmitteln aus Abfalltonnen von Läden erwischt werden damit rechnen, als Diebe verurteilt zu werden. Foto: Wikimedia Combos / Sacha Kohlmann
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