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Architecture
25. Juli 2020

Bauen soll in Bayern einfacher werden

Der Ministerrat hat eine umfassende Reform der Bauordnung auf den Weg gebracht. Zentraler Punkt: die sogenannte Genehmigungsfiktion. Baugenehmigungen sollen maximal drei Monate dauern – liegt dann keine Entscheidung vor, gilt ein Antrag automatisch als genehmigt. Der Bayerische Landtag ist nun aufgefordert, die gefassten Beschlüsse zu verabschieden. NXT A gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte der Novelle

Mit der Neufassung der Bayerischen Bauordnung soll das Bauen in Zukunft leichter und schneller gehen. Der Ministerrat hat die Novelle der BayBO in seiner Sitzung am 23. Juni 2020 beschlossen. Nun ist der Landtag am Zug. Kerstin Schreyer, die bayerische Ministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, erklärt: „Wir machen Bauen einfacher, schneller, flächensparender und kostengünstiger. Mit unserer Novelle schaffen wir ein modernes Baurecht für Bayern. Wir beschränken die Vorgaben auf das Notwendige – schließlich wollen wir beim Bauen und Wohnen vorankommen.“ Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hatte Ende Januar im Rahmen der Verbandsanhörung eine Stellungnahme abgegeben. Einer der Hauptpunkte der Novelle ist die sogenannte Genehmigungsfiktion. Damit sollen Bauvorhaben im Bereich des Wohnungsbaus deutlich schneller genehmigt werden können. Ministerin Schreyer betont: „Wir machen es Bauherren so leicht wie möglich. Für die meisten geplanten Wohngebäude gilt künftig: Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde drei Monate nach dem Einreichen des Bauantrags nicht meldet oder anders entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Wir denken beim Bauen vom Menschen her und beschleunigen die Verfahren deswegen massiv.“

Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung wird auch das Abstandsflächenrecht deutlich vereinfacht. Die Abstandsflächen werden auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert, in Gewerbe- und Industriegebieten sogar noch weiter. „Damit fahren wir den Flächenverbrauch stark zurück. Mir ist aber wichtig, dass das verträglich ist. Deshalb bleibt ein Mindestmaß von drei Metern. Gemeinden können wie bisher auch größere Abstandsflächen in einer Satzung festlegen“, so Ministerin Schreyer. Der Gesetzentwurf zur Vereinfachung  baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung und Förderung des Wohnungsbaus sieht vor, dass hinterlüftete Außenwandbekleidungen, die den Technischen Baubestimmungen entsprechen, mit Ausnahme der Dämmstoffe, aus normalentflammbaren Baustoffen zulässig seien. Dieser Ansatz sei aber nur dann vertretbar, wenn im Gleichklang mit der Muster-Holzbaurichtlinie eine geschossweise Unterbrechung der Hinterlüftung vorgesehen wird. Darüber hinaus wird das Bauen mit Holz erleichtert. Es kann künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden. Schreyer dazu: „Damit machen wir Holz als Baustoff deutlich attraktiver und das Bauen dadurch nachhaltiger.“

Holz weist eine überaus günstige Ökobilanz auf: Zur Herstellung, Nutzung, Instandhaltung und Entsorgung von Holzprodukten wird weniger Energie benötigt als aus dem Produkt und den Reststoffen der Herstellung erzeugt wird. In Gebäuden, Möbeln und anderen langlebigen Holzprodukten bleibt der Kohlenstoff über viele Jahre gebunden. Durch ein Einfamilienhaus in Holzbauweise mit etwa 30 Kubikmetern Holz in der Konstruktion werden der Atmosphäre dauerhaft über 25 Tonnen CO2 entzogen, allein durch einen Dachstuhl aus Holz immerhin rund acht Tonnen CO2. In Deutschland sind in Holzprodukten rund 118 Millionen Tonnen CO2 gespeichert. Durch den Einsatz von Holz in der stofflichen und energetischen Verwendung wird jährlich die Freisetzung von rund 80 Millionen Tonnen CO2 aus fossilen Brennstoffen vermieden. Abgelehnt wurde dagegen die Einführung des neuen Abs. 4a des Art. 57 der Bauordnung, die den Dachgeschossausbau verfahrensfrei stellen sollte. Begründung:  Nach den Erfahrungen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gehört der Dachgeschossausbau unter den Bauprojekten im Bestand zu den technisch anspruchsvollsten und bereitet entsprechend oftmals große Probleme. So ist die statische Situation oft ebenso unklar wie der Brandschutz. Bei Verfahrensfreiheit bleiben zwar die materiellen Anforderungen der Art. 10 und 12 bestehen, es entfällt aber die Pflicht, einen bautechnischen Nachweis zu erstellen. Folglich wird ein solcher auch nicht erstellt werden, so dass bereits nicht mehr gewährleistet ist, dass die materiellen Anforderungen beim Dachgeschossausbau überhaupt beachtet werden. Außerdem wird es für Bauherren günstiger. Die neue Bayerische Bauordnung sieht etwa vor, dass die Kommunen die Stellplatzpflicht flexibler regeln können, weil sie zum Beispiel alternative Mobilitätskonzepte berücksichtigen können. Für den Ausbau von Dachgeschossen ist künftig keine Genehmigung mehr nötig.

Zudem soll die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs wegfallen, wenn der Aufwand dafür unverhältnismäßig groß wäre. Ministerin Kerstin Schreyer resümiert: „Mit der Bauordnungsnovelle setzen wir also konsequent auf Vereinfachung und Beschleunigung für die Bürgerinnen und Bürger Bayerns, für einen einfachen und schnellen Wohnungsbau.“

In der Bayerischen Bauordnung sind das Verfahrensrecht und die Sicherheitsanforderungen an bauliche Anlagen geregelt. Die Bauordnungsnovelle geht zurück auf den Wohnungsgipfel vom 11. September 2019. Sie berücksichtigt wesentliche Ergebnisse einer umfangreichen Abfrage unter den Verbänden des Wohnungsbaus, der Bauwirtschaft und der kommunalen Spitzenverbände sowie einer vom Bayerischen Landtag am 22. Oktober 2019 durchgeführten Expertenanhörung.

Text: Martin Miersch

Im Maximilianeum – der 1874 vollendete Bau bildet den repräsentativen Abschluss der Münchner Maximilianstraße – hat der Bayerische Landtag seit 1949 seinen Sitz. Dort wird bald über die neue Bauordnung entschieden. Foto: Wikimedia Commons / Michael J. Fromholtz
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